Erklärung zu unseren Unterstützungsleistungen

In letzter Zeit erreichen uns immer häufiger Anfragen zur Übernahme von Tierarztkosten oder zur Unterstützung mit Futter und Sachmitteln. Dazu möchten wir gern etwas erklären:

Unser Verein hat das Ziel, Familien und Einzelpersonen zu helfen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind – damit sie ihr bereits vorhandenes Haustier nicht abgeben müssen und es weiterhin artgerecht versorgen können.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass unsere Hilfe nicht dafür gedacht ist, die Anschaffung eines Tieres zu ermöglichen, wenn die finanziellen Mittel dafür eigentlich fehlen. Wer sich ein Tier zulegt, sollte sicherstellen können, dass es dauerhaft gut versorgt ist – unabhängig davon, ob es Unterstützungsangebote wie unseres gibt. Diese Verantwortung liegt bei jedem Tierhalter selbst.

Natürlich wissen wir, dass es manchmal besondere Lebenssituationen gibt – etwa familiäre oder soziale Gründe – und sehen jeden Einzelfall mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Voraussetzungen für unsere Unterstützung

Um Hilfe bei der Versorgung zu erhalten, ist eine Registrierung als „Gast“ bei uns erforderlich.
Registrierte Gäste bekommen regelmäßig Trocken- und/oder Nassfutter sowie Leckerchen für ihr Haustier. Auch Sachmittel können – je nach Verfügbarkeit – gegen einen kleinen Betrag abgegeben werden.

Erstellt mit Leonardo AI

Wer drei Monate ohne Rückmeldung nicht zur Futterausgabe kommt, wird aus unserer Kartei gestrichen und kann sich bei Bedarf neu registrieren. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass vorläufig keine Bedürftigkeit mehr besteht.

Zur Registrierung ist der Nachweis eines entsprechenden Bescheids notwendig – zum Beispiel vom Jobcenter (Bürgergeld), Sozialamt (Grundsicherung) oder durch Vorlage einer kleinen Rente. Bei Hunden benötigen wir zusätzlich den Steuerbescheid der jeweiligen Stadt oder Gemeinde des Kreises Paderborn.

Unterstützung bei Tierarztkosten

Diese Voraussetzung gilt auch, wenn wir Tierarztkosten bezuschussen oder übernehmen.
Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass uns dafür zweckgebundene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Selbstverständlich arbeiten wir in solchen Fällen eng mit den jeweiligen Tierärzten zusammen.

Die Mitglieder unseres Vereins haben folgende Kriterien für Zuschüsse zu Tierarztkosten festgelegt (laut Protokoll der Mitgliederversammlung vom 02.05.2023):

  • Es müssen zweckgebundene Mittel vorhanden sein.
  • Das Tier muss nachweislich bereits vor Eintritt der Notlage im Haushalt gewesen sein.
  • Der Tierhalter muss mindestens sechs Monate bei uns registriert und regelmäßig zu den Ausgabeterminen gekommen sein.
  • Zuschüsse sind auf 2.000 € pro Tier und Behandlung begrenzt.
  • Eine zinslose Rückzahlung der Rechnungssumme in kleinen monatlichen Raten an den Verein wird vereinbart. Nach Rückzahlung von 50 % kann der Restbetrag als Zuschuss erlassen werden.

Der Vorstand darf diese Vorgaben mit Einfühlungsvermögen auslegen und jeden Fall individuell bewerten.

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Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht jede Anfrage positiv beantworten können. Diese Entscheidungen dienen sowohl der Fairness gegenüber allen Berechtigten als auch der langfristigen Sicherstellung unserer Unterstützung für die Zukunft.

Auch wir sind Tierhalter und wissen, wie schwer es ist, wenn das eigene Tier krank oder verletzt ist. Uns fällt es nie leicht, eine Absage zu erteilen – dennoch müssen wir uns an diese Regeln halten, um möglichst vielen dauerhaft helfen zu können.

Wir danken herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.