Übernahme von Futter- und/oder Tierarzt-Kosten

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen, bezüglich der Übernahme von Tierarztkosten und/oder der Unterstützung bei der Versorgung mit Futter und Sachmitteln.

Hierzu möchten wir Folgendes erklären:

Wir als Verein „PaderFutterNapf e.V.“ sind in erster Linie dafür da, dass auch die Familien, die in finanzielle Not geraten sind, ihr schon vorhandenes Haustier nicht abgeben müssen und es auch weiterhin artgerecht und ausreichend ernähren können.

Wir sind aber nicht dafür da, dass Menschen meinen sich ein Tier anschaffen zu können, obwohl sie es sich nicht leisten können, weil es uns gibt und wir dann einspringen würden. Wir prüfen, ob das Tier schon bei Eintritt der finanziellen Notlage vorhanden war, oder nicht. Hintergrund ist, dass man sich kein Tier anschaffen sollte, wenn man selbst kaum weiß, wie man „über die Runden“ kommen soll.

Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle wie z.B. familiäre oder soziale Aspekte. Diese gilt es dann im Einzelfall zu betrachten und zu bewerten. Dafür sind wir da und wir haben auch das nötige Fingerspitzengefühl dafür.

Erste Voraussetzung für die Unterstützung bei der Versorgung mit Futter und Sachmitteln ist die Registrierung bei uns als „bedürftiger Tierhalter“.

Registrierte Tierhalter erhalten dann regelmäßig ausreichend Trocken- und/oder Nassfutter sowie Leckerchen für ihr Haustier. Sachmittel werden gegen einen geringen Betrag bei Verfügbarkeit ebenfalls ausgegeben.

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Wer drei Monate (unentschuldigt) nicht zur Ausgabe erschienen ist, wird aus der Kartei gestrichen und muss sich neu registrieren. Wir gehen dann davon aus, das keine Bedürftigkeit mehr besteht.

Diese Registrierung ist durch Vorlage eines entsprechenden Bescheides vom z.B. Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) möglich. Auch eine kleine Rente kann für die Registrierung ausreichend sein.

 

Diese Voraussetzung gilt auch bei der Bezuschussung und/oder Übernahme von Tierarztkosten. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass wir entsprechende zweckgebundene finanzielle Mittel zur Verfügung haben, die wir dafür nutzen können. Selbstverständlich sind wir auch im Kontakt mit den jeweiligen Tierärzten.

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Darüber hinaus wurden folgende Kriterien von den Mitgliedern festgelegt.

Nachfolgend der Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 02.05.2023:

„…stellte die Voraussetzungen für die zukünftige Bezuschussung von Tierarztkosten vor. Nach einer konstruktiven Diskussion einigten sich die Mitglieder auf folgende Punkte:“

  • Grundvoraussetzung ist, dass zweckgebunden Mittel für Maßnahmen vorhanden sind.
  • Tier muss nachweislich vor Eintritt der Notlage aufgenommen sein.
  • Mindesten 6 Monate beim PaderFutterNapf e.V. registriert.
  • Regelmäßiger Besuch der Ausgabetermine.
  • Begrenzung auf 2.000€ je Tier und Behandlung.
  • Rückzahlung der Rechnungssumme in (kleinen) monatlichen Raten an den PaderFutterNapf e.V. durch den Tierhalter (Darlehensvertrag) Bei 50% Rückzahlung, Erstattung des Restbetrages möglich.

Dem Vorstand wurde zugebilligt, „Fingerspitzengfühl“ bei der Auslegung der Voraussetzungen walten zu lassen und jeden Einzelfall individuell zu betrachten.“

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir auch „Absagen“ erteilen müssen. Zum einen im Interesse derer, die die Voraussetzungen erfüllen und zum anderen im Hinblick auf eine langfristige Sicherstellung unserer Unterstützung.

Auch wir sind alle Tierhalter und wissen um die Nöte derer, die ein krankes oder verletztes Tier bei sich haben. Wir müssen uns jedoch, auch wenn es uns in der Seele leidtut, an diese Vorgaben halten.